19. Januar: 100 Jahre Frauenwahlrecht. Ein Blick in die Geschichte
Vor exakt einem Jahrhundert fanden die ersten Wahlen statt, bei denen Frauen wählen durften und auch gewählt werden konnten: Am 19. Januar 1919 fand die Wahl zur verfassunggebenden Nationalversammlung der neuen Republik statt. Davor hatte es bereits in Baden am 5. Januar und in Württemberg am 12. Januar die ersten Wahlen zur Verfassunggebenden Landesversammlung gegeben. Was bis dahin nur in Adelsfamilien und auch dort nur in Ausnahmefällen möglich war, stand ab 1919 allen Frauen offen: politische Mitwirkung und ein Amt in der Regierung eines Landes.
Frauen und politische Verantwortung
Ganz klar: Die Frauen der herrschenden Dynastien waren immer schon Politikerinnen und hatten Macht und Verantwortung. Zwar standen ihnen diese Funktionen nur selten im gleichen Maß offen wie den Männern – aber wenn „Not am Mann“ in der Herrscherfamilie war, gelang es immer wieder den klugen und oft umfassend gebildeten Frauen des Hochadels, als Regentin ein Land zu führen. Sibylla Augusta, die Markgräfin von Baden-Baden, ist dafür ein typisches Beispiel vom Beginn des 18. Jahrhunderts. Die junge Frau nahm nach dem Tod ihres Mannes Ludwig Wilhelm, bekannt als „Türkenlouis“, nach und nach die Zügel der Regierung in Schloss Rastatt in ihre Hände. Und sorgte während ihrer langen Regierungszeit für Stabilität und Wohlstand in einem von Krieg und Not zerrütteten Land.
Berühmte „Landesmütter“
Andere „Landesmütter“ übernahmen gleichsam im Team mit dem Ehemann, dem eigentlichen Herrscher, Leitungsfunktionen im Land – und das nicht erst in jüngerer Vergangenheit. Gräfin Magdalena residierte um 1600 in Schloss Weikersheim und reformierte von hier aus gemeinsam mit ihrem Mann Wolfgang die Grafschaft Hohenlohe-Weikersheim. Im Königreich Württemberg besonders populär: Königin Katharina, an deren Tod vor genau 200 Jahren die beliebte Grabkapelle auf dem Württemberg erinnert, brachte in wenigen Jahren gemeinsam mit ihrem Mann König Wilhelm I. soziale Verbesserungen auf den Weg, von denen viele heute noch als Institution bestehen.
Wahlrecht – aktiv und passiv für alle
Mit dem Ende der Monarchie und dem Beginn der Demokratie wird es vor 100 Jahren erstmals auch für bürgerliche Frauen möglich, politische Verantwortung zu übernehmen. Dafür hatten viele engagierte Frauen schon seit dem 19. Jahrhundert gekämpft. Elly Heuss-Knapp, verheiratet mit dem späteren Bundespräsidenten Theodor Heuss, war eine Wortführerin der Kampagne für das Frauenwahlrecht am Beginn der Republik. Und es gelang: Die politische Gleichberechtigung wurde Teil der Verfassungsentwürfe. Mit den ersten Wahlen zu den Länderparlamenten zogen schließlich auch Frauen in die Sitzungssäle ein.
Knapp 10 Prozent weibliche Abgeordnete
Württemberg erreichte dabei einen Spitzenwert bei den Länderparlamenten: Unter den insgesamt 150 Mandatsträgern des ersten Parlaments befanden sich 13 weibliche Abgeordnete – das bedeutete im Vergleich zu den anderen Ländern einen überdurchschnittlichen Erfolg für die Frauenbewegung. Wichtige Mandatsträgerinnen waren hier beispielsweise Mathilde Planck (1861-1955) sowie, sicher die berühmteste der Politikerinnen, Clara Zetkin (1857-1933). Bei der Wahl zur Nationalversammlung am 19. Januar gaben schließlich über 80 Prozent der wahlberechtigten Frauen ihre Stimme ab. 300 Frauen standen auf den Kandidatenlisten der Parteien. Den Sprung ins Parlament schafften 37 Frauen – und stellten damit immerhin 8,7% der insgesamt 423 Abgeordneten der Nationalversammlung.