Schloss ob Ellwangen
Wehrhafte Residenz der Äbte und Pröpste

Hinweise

Barrierefreiheit

Schloss ob Ellwangen ist in Teilen rollstuhlgerecht ausgebaut.
Bitte kontaktieren Sie uns bei weiteren Fragen unter den angegebenen Kontaktdaten.
Kontaktdaten

Fotografieren

Das Fotografieren für private Zwecke (Erinnerungsfotos), zum eigenen Gebrauch und in geringem Umfang grundsätzlich gestattet. Das Fotografieren mit Blitz ist in den Innenräumen nicht gestattet. Gewerbliche Aufnahmen stehen grundsätzlich unter Genehmigungs- und Entgeltvorbehalt auch rund um das Monument.

Hunde

In den Räumen von Schloss ob Ellwangen herrscht ein allgemeines Hundeverbot. In der Aussenanlage sind Hunde zugelassen, es besteht dort Leinenpflicht.